Peter Mosbauer
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Es gibt von Oracle autorisierte Cloud Umgebungen, wo Kunden ihre erworbenen Lizenzen über ein Bring-your-own-license Modell einsetzen dürfen. Aktuell sind das die Cloud Umgebungen von Amazon (AWS) und Microsoft (Azure). Grundsätzlich muss man die bestehenden Lizenzen in das Modell des Cloudanbietern umrechnen, also aktuell Prozessorlizenzen in vCPUs.
Die Oracle Cloud Policy für autorisierte Cloud Umgebungen stellt folgendes klar:
Core-Faktoren sind in autorisierten Cloud Umgebungen nicht anwendbar.
Beispiel: Ein Kunde hat 8 Prozessorlizenzen Database Enterprise Edition und möchte diese in der Microsoft Azure Cloud Umgebung laufen lassen. Er kann hierfür 8 vCPUs von Microsoft Azure nutzen, da eine vCPU von Azure einer Prozessorlizenz von Oracle entspricht.
Bei den Standard Datenbanken spielt der Core-Faktor keine Rolle. Da gilt nun folgendes:
Zulässigkeit der Edition:
Wie wird lizenziert?
Beispiel: Ein Kunde hat 2 Prozessorlizenzen Database Standard Edition 2 erworben und möchte diese in AWS (autorisierte Cloud Umgebung) laufen lassen. Die Datenbankinstanz darf maximal 8 Amazon vCPUs umfassen. Mit 2 Prozessorlizenzen kann der Kunde das Maximum nutzen, also 8 vCPUs .
Die aktuelle Cloud Policy von Oracle finden Sie unter autorisierte Cloudumgebungen.
Der zentrale Einstiegspunkt in die Oracle Lizenzierung ist der Software Investment Guide.